Rechtliche Hinweise
OFFENLEGUNGSVO
Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Offenlegungsverordnung
Als Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater i.S. von Art. 2 Ziff. 1 u. 11 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) ist die von Plettenberg, Conradt & Cie. Family Office AG zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt.
1. Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds, ETF oder Zertifikate investieren, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeitsfilter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
Unsere Vergütungspolitik steht mit unseren Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass unsere Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet werden, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln, kollidiert. Es werden durch unsere Vergütungspolitik auch keine Anreize gesetzt, Investments zu vermitteln, die nicht der Anlagestrategie des Kunden entsprechen. Unsere Vergütungsstruktur begünstigt zudem keine Bereitschaft in Bezug auf die Vermittlung von Investmentprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.
2. Keine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen der Anlageberatung und der Finanzportfolioverwaltung
Bei Anlageempfehlungen sowie Anlageentscheidungen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung ist uns derzeit eine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht möglich. Hierfür wäre erforderlich, dass die investierten Unternehmen Daten über ihren ökologischen oder sozialen Fußabdruck und zu ihrer guten Unternehmensführung in einer standardisierten Form veröffentlichen, damit wir diese von den Unternehmen beziehen und als Entscheidungsgrundlage in unserem Investmentprozess nutzen können. Wir beobachten insofern das voraussichtlich wachsende Angebot der Anbieter von ESG-Daten. Wir werden über den Aufbau eines entsprechenden Investmentprozesses zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren entscheiden, sobald das Angebot an verlässlichen ESG-Daten dies zulässt.
Unsere Anlageempfehlungen sowie die Investitionen innerhalb der vereinbarten Anlagerichtlinien, die von uns im Rahmen der Vermögensverwaltung vorgenommen werden, berücksichtigen zudem nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.